Sie ist somit eine Berufshaftpflicht-Versicherung, die es für andere Berufsgruppen – wie Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater etc. – schon seit langem gibt.
Die Haftung ist sehr streng und wesentlich schärfer als für sonstige Mitarbeiter, und zwar unbegrenzte Eintrittspflicht mit dem gesamten Privatvermögen bei beruflichem Fehlverhalten im:
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